Schutz-Gemeinschaft Echter Zoigl vom Kommunbrauer e. V.

Auszug aus der Satzung der
Schutz-Gemeinschaft Echter Zoigl vom Kommunbrauer e. V.                           Echter Zoigl vom Kommunbrauer

§ 1
Name und Sitz

1. Der Verein führt die Bezeichnung: „Schutz-Gemeinschaft Echter Zoigl vom Kommunbrauer e. V.“

§ 2
Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt das Ziel, die historischen Kommunbrauhäuser und die damit verbundene Zoiglkultur zu erhalten, dabei die unter dem eingetragenen Markenzeichen „Echter Zoigl vom Kommunbrauer“ (Nr. 30516509 des Deutschen Patent- und Markenamts) geschützte althergebrachte Brautradition zu bewahren und zu fördern, sowie gegen unlauteren Wettbewerb, Irreführung und Missbrauch im Zusammenhang mit der Herkunftsbezeichnung vorzugehen.

§ 3
Mitglieder

Stimmberechtigtes Mitglied kann grundsätzlich nur werden, wer in einem der folgenden Kommunbrauhäuser braut: Eslarn Falkenberg, Mitterteich, Neuhaus, Windischeschenbach.
„Die Aufnahme von fördernden Mitgliedern (ohne Stimmrecht) ist zulässig“

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