Falkenberg
Ein Brauhaus unter Denkmalschutz
Die Verleihung des Braurechts geht in Falkenberg zurück auf den 1467 vom Abt Nikolaus IV. ausgestellten Freibrief. 1567 bestätigte Klosteradministrator Herzog Richard von Waldsassen im zweiten Freibrief das alte Braurecht. „…zu ihrer notdurft, und inmassen bis anhero bescheren, zu breuen und zu schenken; so aber ihnen an ihren selbst getrank abging, sollen sie von anderen orten das Bier, so in unserem Stift Waldsassen gebrauen zu bringen und auszuschenken befugt sein …“
Letztmalig wurde das alte Braurecht im dritten Marktfreiheitsbrief von 1672 in vollem Umfang bestätigt.
Das Brauhaus steht seit jeher bei der Einfahrt in die Schwaig. Unbekannt ist jedoch, wann das Brauhaus erbaut wurde. Die Braueinrichtung wurde mehrmals renoviert, letztmalig im Jahr 1992. Eine Grundsanierung des gesamten Brauhauses incl. Sudpfanne erfolgte 1998 und 1999, bewusst wurde dabei die alte Technik beibehalten. Das Gebäude steht seit 1998 unter Denkmalschutz.
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